Aktualisiert am 26.02.2021
26.02. – Info zum Transparenzregister für gemeinnützige Vereine und Klubs
Liebe Mitglieder,
Der Bundesanzeiger Verlag verschickt derzeit Gebührenbescheide für die Führung des Transparenzregisters. Für eingetragene, gemeinnützige Vereine besteht nunmehr die Möglichkeit, auf Antrag eine Befreiung von der Gebührenpflicht zu erlangen. Wird der Antrag im Laufe eines begonnenen Gebührenjahres gestellt, gilt die Befreiung für das gesamte Gebührenjahr. Eine rückwirkende Befreiung für vor dem Jahr der Antragstellung liegende Gebührenjahre ist allerdings nicht möglich.
Unter dem Link https://www.blsv.de/blsv/vereinsservice/vereinsberatung/info-center sind alle Informationen nachzulesen und als PDF herunterzuladen.